Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist seit dem 12. August 2026 in allen 27 Mitgliedstaaten direkt geltendes Recht — ganz ohne nationale Umsetzung nötig. Sie schreibt vor: mehr Mehrwegsysteme, besser recycelbares Verpackungsdesign und weniger unnötigen Verpackungsmüll für Millionen Unternehmen.
Was sich konkret ändert: Gastronomiebetriebe müssen ab 2027 eigene Mitbringgefäße von Kundinnen und Kunden akzeptieren und ab 2028 zusätzlich Mehrwegoptionen anbieten.
Ein echter Schritt weg von Einwegplastik — hin zu einer Kreislaufwirtschaft, die den Namen verdient. 🌍